Wichtige Informationen
Heilmittelverordnung
Sollte die Notwendigkeit zur logopädischen Therapie bestehen, wird eine Heilmittelverordnung vom Arzt benötigt.
Diese Verordnung kann ausgestellt werden durch:
- Allgemeinmediziner
- Kinderärzte
- Neurologen
- Zahnärzte/ Kieferorthopäden
- Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
- Phoniater
Hausbesuche
Neben den Therapien in unseren Praxisräumen, bieten wir auch die Möglichkeit zum Hausbesuch.
Diese können in Integrationskindertagesstätten, in Seniorenwohnheimen, im häuslichen Umfeld oder in Behindertenwerkstätten statt finden. Der verordnende Arzt muss dies, im Falle einer Notwendigkeit, auf der Heilmittelverordnung kennzeichnen.
Behandungsablauf
Die logopädische Behandlung beginnt mit einer individuellen Diagnostik, deren Ergebnis die Bereiche und Ziele der Therapie bestimmen. Die logopädische Behandlung findet in der Regel 1-2x wöchentlich mit einer Behandlungsdauer von 30/45 oder 60 Minuten statt. Sie wird in den Praxisräumen durchgeführt oder bei Indikation auch im Hausbesuch.
Kosten
Die Kosten trägt die jeweilige Krankenkasse. Erwachsene müssen 10€ Rezeptgebühr und 10% gesetzliche Zuzahlung leisten, ausgenommen sie sind von der Zuzahlung befreit.